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   BGH, 16.05.2012 - 2 StR 49/12   

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BGH, 16.05.2012 - 2 StR 49/12 (https://dejure.org/2012,16807)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2012 - 2 StR 49/12 (https://dejure.org/2012,16807)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 2 StR 49/12 (https://dejure.org/2012,16807)
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  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 2 StR 49/12
    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; StraFo 2007, 463; NJW 2006, 136).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 2 StR 49/12
    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; StraFo 2007, 463; NJW 2006, 136).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05

    Entscheidung über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Auslegung des Begriffs

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 2 StR 49/12
    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; StraFo 2007, 463; NJW 2006, 136).
  • BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06

    Rechtliches Gehör (Anhörungsrüge)

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - 2 StR 49/12
    Die Anhörungsrüge dient auch nicht dazu, wenn - wie hier - rechtliches Gehör gewährt worden ist, das Revisionsgericht zu veranlassen, das Revisionsvorbringen und die mit der Revision angegriffene Entscheidung nochmals zu überprüfen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 57).
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